Fotografie & Content

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: August 2026

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Verträge, Buchungen und Dienstleistungen von masmavi, Aristea Zachariadi (nachfolgend «masmavi»), sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Mit der Buchung eines Angebots, der schriftlichen Auftragserteilung oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung erklärt sich der Auftraggeber mit diesen AGB einverstanden.

Die AGB gelten insbesondere für Leistungen in den Bereichen Fotografie, Videoproduktion, Kreation, Grafikdesign, Branding, Webdesign sowie für individuelle kreative Projekte.

Individuelle schriftliche Vereinbarungen zwischen masmavi und dem Auftraggeber gehen diesen AGB im jeweiligen Einzelfall vor.

Offerten von masmavi sind, sofern nicht anders angegeben, während 30 Tagen gültig.

2. Angebot und Auftragserteilung

Masmavi erbringt kreative Dienstleistungen im jeweils vereinbarten Umfang. Art, Umfang und Ausführung der Leistung ergeben sich aus dem gebuchten Angebot, der Preisliste, der Offerte oder einer individuellen schriftlichen Vereinbarung.

Soweit keine anderslautenden schriftlichen Vereinbarungen bestehen, ist masmavi hinsichtlich der konkreten kreativen und technischen Umsetzung des Auftrags frei.

Masmavi ist berechtigt, zur Durchführung eines Auftrags geeignete Drittanbieter oder externe Fachpersonen beizuziehen, beispielsweise Druckereien, Labore, Hosting-Anbieter oder weitere Dienstleister.

Die Annahme einer Offerte oder eines individuellen Angebots erfolgt durch schriftliche Bestätigung des Auftraggebers. Mit der Annahme werden die vereinbarten Leistungen sowie diese AGB Bestandteil des Vertrags.

3. Buchung und Terminreservation

Ein Auftrag oder Fotoshooting gilt als verbindlich gebucht, sobald der Auftraggeber das Angebot bzw. den Termin schriftlich bestätigt und masmavi die Buchung bestätigt.

Mit der verbindlichen Buchung wird die entsprechende Zeit für den Auftraggeber reserviert.

Bei grösseren oder umfangreicheren Projekten kann masmavi einen separaten Projektvertrag oder eine schriftliche Auftragsbestätigung verlangen.

4. Fotografie

4.1 Shootingumfang

Der Umfang eines Fotoshootings richtet sich nach dem gebuchten Paket bzw. der individuellen Offerte.

Die in der Preisliste angegebenen Shootingzeiten beziehen sich auf die tatsächliche Shootingzeit. Verspätungen des Auftraggebers werden grundsätzlich von der gebuchten Shootingzeit abgezogen.

Eine Verlängerung der Shootingzeit ist nach Absprache möglich und wird gemäss der jeweils gültigen Preisliste verrechnet.

4.2 Bildauswahl

Masmavi trifft die Auswahl der final gelieferten Bilder selbst. Nicht alle während eines Shootings entstandenen Aufnahmen werden ausgeliefert.

Unscharfe, technisch fehlerhafte, doppelte oder aus kreativen Gründen nicht geeignete Aufnahmen werden nicht abgegeben.

Beim Paket «Alle Bilder» erhält der Auftraggeber alle von masmavi ausgewählten und professionell bearbeiteten Bilder des jeweiligen Shootings.

Eine Herausgabe von unbearbeiteten Bildern oder RAW-Dateien ist grundsätzlich nicht Bestandteil des Angebots.

4.3 Bildbearbeitung

Die reguläre Bildbearbeitung umfasst insbesondere Farb- und Belichtungskorrekturen, einen einheitlichen Bildlook sowie übliche kleinere Retuschen.

Umfangreiche Retuschen, aufwendige Hautbearbeitungen, Compositings oder individuelle Bildmanipulationen sind nicht Bestandteil der regulären Shootingpakete und können nach Aufwand zusätzlich verrechnet werden.

Masmavi behält sich innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs den künstlerischen Gestaltungsspielraum vor.

4.4 Zusätzliche Bilder

Zusätzliche bearbeitete Bilder können gemäss der jeweils gültigen Preisliste erworben werden.

5. Lieferung von Fotografien

Die finalen Fotografien werden grundsätzlich digital über eine Online-Galerie oder einen vergleichbaren digitalen Übermittlungsweg zur Verfügung gestellt.

Sofern keine abweichende Lieferfrist vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung innerhalb von maximal 30 Arbeitstagen nach dem Shooting.

Bei umfangreichen Projekten oder besonderen Umständen kann eine abweichende Lieferfrist vereinbart werden.

Verzögerungen aufgrund von Ferien, Krankheit, höherer Gewalt oder anderen Umständen, die masmavi nicht zu vertreten hat, verlängern die Lieferfrist entsprechend.

6. Video-Produktion

Bei Videoaufträgen werden Umfang, Format, Länge, Anzahl der Videos, Produktionsumfang, Korrekturschleifen, Lieferformat und Nutzungsrechte individuell vereinbart.

Sofern in der Offerte nicht anders festgelegt, ist eine Korrekturschleife im vereinbarten Leistungsumfang enthalten. Weitere Änderungswünsche oder zusätzliche Korrekturschleifen werden nach Aufwand verrechnet.

Rohmaterial, Projektdateien und unbearbeitete Originaldateien sind nicht Bestandteil des Angebots, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Für verwendete Musik, Stockmaterial, Schriften oder andere Drittinhalte gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen.

7. Kreation, Grafikdesign und Branding

Kreative Dienstleistungen wie Logodesign, Branding, Printdesign, digitale Gestaltung, Illustration, Webdesign und individuelle Projekte werden gemäss der jeweiligen Offerte bzw. Preisliste erbracht.

Der vereinbarte Leistungsumfang umfasst nur die ausdrücklich vereinbarten Leistungen.

Zusätzliche Gestaltungsarbeiten, Änderungen oder Erweiterungen des ursprünglichen Auftrags werden nach Aufwand verrechnet.

7.1 Logo und Branding

Bei Logodesign und Branding werden Anzahl und Umfang der Entwürfe und Korrekturschleifen gemäss Offerte vereinbart.

Beim Logodesign umfasst das Standardangebot grundsätzlich zwei Gestaltungsvorschläge sowie deren detaillierte Ausarbeitung, sofern in der jeweiligen Offerte nichts anderes vereinbart wurde.

Zusätzliche Entwürfe oder umfangreiche Änderungswünsche können nach Aufwand verrechnet werden.

7.2 Drucksachen

Gestaltungsleistungen für Drucksachen umfassen grundsätzlich die Gestaltung der vereinbarten Druckdateien.

Produktions-, Druck-, Versand- und sonstige externe Kosten sind nicht im Gestaltungshonorar enthalten, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

Masmavi kann die Produktion über geeignete Drittanbieter abwickeln. Die entsprechenden Kosten werden dem Auftraggeber weiterverrechnet.

7.3 Webdesign

Webdesign wird individuell nach Umfang und Anforderungen offeriert.

Domain, Hosting, externe Software, kostenpflichtige Plugins, Schriften, Stockmaterial oder andere Drittleistungen sind grundsätzlich nicht im Gestaltungshonorar enthalten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

Laufende Kosten für Hosting, Domains, Software, Plugins, Lizenzen und vergleichbare Drittleistungen trägt nach Übergabe der Website grundsätzlich der Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

Nach Übergabe der Website werden weitere Anpassungen, Pflege und Support nach Aufwand verrechnet.

8. Quelldateien und Arbeitsdateien

Offene Arbeitsdateien, Quelldateien, editierbare Projektdateien, Rohdaten und interne Produktionsdateien sind grundsätzlich nicht Bestandteil des Auftrags.

Eine Herausgabe solcher Dateien kann individuell vereinbart werden und wird, sofern nicht bereits im Angebot enthalten, zusätzlich verrechnet.

9. Abnahme und Korrekturen

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Entwürfe, Zwischenstände und fertige Arbeiten innerhalb angemessener Frist zu prüfen.

Korrekturen innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs sind gemäss Offerte enthalten.

Änderungen aufgrund nachträglicher Wünsche, eines geänderten Briefings oder einer Erweiterung des ursprünglichen Auftrags gelten als Zusatzleistungen und werden nach Aufwand verrechnet.

Nach ausdrücklicher Freigabe durch den Auftraggeber gilt die jeweilige Leistung als abgenommen.

10. Stornierung und Verschiebung von Fotoshootings

Eine Absage oder Verschiebung eines gebuchten Shootings muss schriftlich oder telefonisch erfolgen.

Mehr als 7 Tage vor dem Termin:
Kostenlose Absage oder einmalige Verschiebung.

7 bis 3 Tage vor dem Termin:
50 % des gebuchten Shootingpreises.

Weniger als 72 Stunden vor dem Termin, bei Nichterscheinen oder nicht entschuldigter kurzfristiger Absage:
100 % des gebuchten Shootingpreises.

Bereits entstandene Kosten für Drittanbieter, Locations oder andere Leistungen können unabhängig davon weiterverrechnet werden.

11. Wetter und Outdoor-Shootings

Bei Outdoor-Shootings kann ein Termin aufgrund ungeeigneter Wetterbedingungen nach Absprache verschoben werden.

Eine wetterbedingte Verschiebung gilt nicht als kostenpflichtige Stornierung, sofern ein Ersatztermin vereinbart wird.

12. Verspätungen und Nichterscheinen

Verspätungen des Auftraggebers verkürzen grundsätzlich die effektive Shootingzeit. Der vereinbarte Preis bleibt davon unberührt.

Bei erheblichen Verspätungen kann masmavi das Shooting aus organisatorischen Gründen nicht mehr durchführen. In diesem Fall kann der Termin als kurzfristige Absage bzw. Nichterscheinen behandelt werden.

13. Stornierung grösserer Projekte

Bei Business-, Unternehmens-, Video-, Web-, Branding- und anderen umfangreicheren Projekten gelten grundsätzlich die in der jeweiligen Offerte oder im Projektvertrag vereinbarten Stornierungsbedingungen.

Sofern keine individuellen Bedingungen vereinbart wurden, sind bereits erbrachte Leistungen sowie bereits entstandene und nicht stornierbare Dritt- und Produktionskosten unabhängig von einer Projektstornierung geschuldet.

14. Preise und Zahlungsbedingungen

Sämtliche Preise werden in Schweizer Franken (CHF) angegeben.

Die auf der Website und in der Preisliste veröffentlichten Preise können jederzeit angepasst werden. Für bereits bestätigte Aufträge gilt grundsätzlich der zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarte Preis.

Die Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer, sofern Mehrwertsteuer gesetzlich geschuldet ist.

Zusätzliche Kosten wie externe Locations, Druckkosten, Produktionskosten, Reisekosten, Parkgebühren, Drittanbieter, spezielle Requisiten, Modelle oder weitere projektbezogene Auslagen werden zusätzlich verrechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.

Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen, sofern auf der Rechnung nichts anderes angegeben ist.

Bei umfangreicheren Projekten kann masmavi eine Anzahlung oder Teilzahlungen verlangen. Die entsprechenden Zahlungsbedingungen werden in der Offerte vereinbart.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. Allfällige Mahn- und Inkassokosten können dem Auftraggeber im gesetzlich zulässigen Umfang belastet werden.

Masmavi kann die Lieferung von finalen Dateien oder Leistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückhalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

15. Nutzungsrechte und Urheberrecht

Alle von masmavi erstellten Fotografien, Videos, Illustrationen, Designs, Grafiken, Konzepte und sonstigen kreativen Arbeiten bleiben urheberrechtlich geschützt.

Das Urheberrecht verbleibt bei masmavi bzw. der jeweiligen Urheberin.

Mit der Bezahlung eines Auftrags wird nicht automatisch das Urheberrecht übertragen.

Der Auftraggeber erhält diejenigen Nutzungsrechte, die im Angebot, in der Offerte oder anderweitig schriftlich vereinbart wurden.

15.1 Private Nutzung

Bei privaten Fotoshootings ist die Nutzung der gelieferten Fotografien für persönliche und nicht-kommerzielle Zwecke gestattet, insbesondere für private Social-Media-Profile, persönliche Websites und den privaten Austausch.

Eine kommerzielle Nutzung oder Nutzung für Werbung bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

15.2 Kommerzielle Nutzung

Bei Business-, Unternehmens-, Produkt- und sonstigen kommerziellen Aufträgen werden die Nutzungsrechte individuell nach Umfang, Medium, Zweck und Dauer vereinbart.

Die Nutzung für Werbung, bezahlte Online-Kampagnen, Anzeigen, Verpackungen, Verkaufsunterlagen oder andere kommerzielle Zwecke ist nur im Rahmen der vereinbarten Nutzungsrechte gestattet.

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind zeitlich, räumlich oder inhaltlich weitergehende Nutzungsrechte nicht automatisch im Auftrag enthalten.

15.3 Bearbeitung und Veränderung

Das von masmavi gelieferte Bild-, Video- oder Designmaterial darf ohne Zustimmung von masmavi nicht wesentlich verändert, verfremdet oder in einen neuen kreativen Zusammenhang gestellt werden, soweit dadurch berechtigte Urheberinteressen beeinträchtigt werden.

16. Portfolio und Eigenwerbung

Masmavi darf fertiggestellte Arbeiten grundsätzlich für das eigene Portfolio, die Website, Social Media, Präsentationen und Eigenwerbung verwenden, sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

Bei privaten Aufnahmen von Personen erfolgt eine Veröffentlichung nur mit der entsprechenden Einwilligung der abgebildeten Person.

Bei Unternehmens- und kommerziellen Projekten kann die Nutzung zu Referenzzwecken individuell vereinbart werden.

Der Auftraggeber informiert masmavi über vertrauliche, nicht veröffentlichbare oder noch nicht veröffentlichte Inhalte.

Vertrauliche oder noch nicht veröffentlichte Inhalte werden von masmavi nicht vor der vereinbarten oder erteilten Freigabe zu Referenzzwecken veröffentlicht.

17. TFP-Shootings

TFP steht für «Time for Pictures». Bei TFP-Shootings arbeiten masmavi und das jeweilige Model bzw. die beteiligte Person ohne reguläres Honorar zusammen. Die vereinbarte Gegenleistung besteht grundsätzlich in der Bereitstellung einer zuvor vereinbarten Auswahl bearbeiteter Fotografien.

Ein Anspruch auf Durchführung eines TFP-Shootings besteht nicht. Masmavi kann ein TFP-Shooting aus zeitlichen, organisatorischen, kreativen oder anderen wichtigen Gründen absagen oder verschieben.

Die konkrete Anzahl der Bilder, die Art der Nutzung, die Veröffentlichung und weitere Rechte werden für jedes TFP-Shooting individuell vereinbart.

Für TFP-Shootings kann eine separate schriftliche Vereinbarung oder ein Model Release erforderlich sein.

18. Datenschutz

Masmavi verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen und soweit dies für die Durchführung des Auftrags, die Kommunikation, Rechnungsstellung oder sonstige vertragliche Zwecke erforderlich ist.

Weitere Informationen zur Bearbeitung personenbezogener Daten werden in der separaten Datenschutzerklärung von masmavi geregelt.

19. Sicherung und Aufbewahrung von Dateien

Masmavi bemüht sich um eine angemessene Sicherung der erstellten Dateien.

Die Verantwortung für die langfristige Sicherung der gelieferten Fotografien, Videos und sonstigen Dateien geht nach der Übergabe auf den Auftraggeber über.

Masmavi ist nicht verpflichtet, die final gelieferten Dateien dauerhaft aufzubewahren.

Masmavi empfiehlt dem Auftraggeber, sämtliche gelieferten Dateien zusätzlich selbst zu sichern.

20. Höhere Gewalt und Ausfall

Kann masmavi einen Auftrag aufgrund von Krankheit, Unfall, höherer Gewalt oder anderen schwerwiegenden und nicht zu vertretenden Umständen nicht oder nicht fristgerecht ausführen, wird der Auftraggeber möglichst frühzeitig informiert.

Masmavi bemüht sich bei geeigneten Projekten um eine zumutbare Ersatzlösung oder einen Ersatztermin.

Ein Anspruch auf die Vermittlung einer Ersatzperson besteht nicht.

Für Schäden oder Mehrkosten, die aufgrund eines solchen Ausfalls entstehen, haftet masmavi nur im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Haftungsbestimmungen.

21. Beanstandungen

Der Auftraggeber verpflichtet sich, gelieferte Leistungen und Dateien nach Erhalt zeitnah zu prüfen.

Beanstandungen bezüglich offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt schriftlich mitzuteilen.

Bei berechtigten Beanstandungen erhält masmavi zunächst die Möglichkeit, den Mangel innerhalb angemessener Frist zu beheben oder die Leistung nachzubessern.

Beanstandungen, die ausschliesslich den vereinbarten künstlerischen oder gestalterischen Stil betreffen, gelten nicht als Mangel, sofern die vereinbarte Leistung entsprechend dem Angebot erbracht wurde.

22. Drittanbieter und externe Kosten

Kosten für Drittanbieter und externe Leistungen, die für die Durchführung eines Auftrags erforderlich oder vom Auftraggeber gewünscht werden, können zusätzlich verrechnet werden.

Solche Kosten werden, soweit möglich, vorgängig mit dem Auftraggeber abgestimmt.

23. Gutscheine

Von masmavi ausgestellte Gutscheine sind ab Ausstellungsdatum 2 Jahre gültig.

Gutscheine können für die von masmavi angebotenen Dienstleistungen eingelöst werden. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.

Bei einer Preisänderung nach Ausstellung des Gutscheins bleibt der auf dem Gutschein ausgewiesene Wert erhalten. Sollte der Preis der gewünschten Dienstleistung zum Zeitpunkt der Einlösung höher sein als der Gutscheinwert, ist die Differenz durch den Auftraggeber zu begleichen.

Gutscheine sind übertragbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

24. Individuelle Projekte

Bei individuellen Projekten werden Umfang, Preis, Zeitrahmen, Lieferumfang, Korrekturen und Nutzungsrechte individuell vereinbart.

Die schriftliche Offerte bzw. Auftragsbestätigung bildet in diesen Fällen einen Bestandteil des Vertrags.

Sollten einzelne Bestimmungen der Offerte von diesen AGB abweichen, gehen die individuell vereinbarten Bestimmungen vor.

25. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Änderungen und Ergänzungen zu bestehenden Aufträgen bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Form.

Diese AGB können von masmavi jederzeit angepasst werden. Für bereits bestätigte Aufträge gilt grundsätzlich die zum Zeitpunkt der Buchung gültige Fassung.

Es gilt Schweizer Recht.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von masmavi in Chur, Schweiz.


masmavi
Aristea Zachariadi
Salvatorenstrasse 42
7000 Chur
Schweiz

E-Mail: studiomasmavi@gmail.com
Website: https://www.masmavi.ch/

AGB gültig ab August 2026